Ausbildungsförderung BAföG
Die Ausbildung am Kolleg wird ab dem 1. Semester mit Ausbildungsbeihilfen nach dem BAföG gefördert. Diese Leistungen werden vom Einkommen der Eltern unabhängig gewährt und müssen nicht zurückgezahlt werden.
Die Ausbildung im Abend- / Vormittagsbereich wird ab 4. Semester mit Ausbildungsbeihilfen nach dem BAföG gefördert. Diese Leistungen werden vom Einkommen der Eltern unabhängig gewährt und müssen nicht zurückgezahlt werden.Eine Alternative oder Ergänzung für zum BAföG kann unter Umständen ein Stipendium der Hans-Böckler-Stiftung darstellen, das in allen Studiengängen des WEL schon ab dem ersten Semester gewährt werden kann. -> Infos
Genaue Hinweise zur Ausbildungsförderung (BAföG) erhalten Sie hier…
BAföG – Amt Gelsenkirchen
Vattmannstr. 2-8, 45879 Gelsenkirchen
Telefon: 0209 – 169 3060 (Buchstaben A-H und K)
Telefon: 0209 – 169 3061 (Buchstaben I,J und L-Z)
-> Infos, Anfahrt, Sprechzeiten bei der Stadt Gelsenkirchen
Für Fragen steht auch die gebührenfreie Hotline bereit, die das Bundesministerium für Bildung und Forschung gemeinsam mit dem Deutschen Studentenwerk unter der Nummer 0800 – 223 63 41 oder 0800 – BAFOEG1 anbietet.
-> Weitere Infos: www.bafoeg.bmbf.de