Schule ohne Rassismus - Schule mit Courage

Förderungsmöglichkeit

Förderungsmöglichkeit für Studierende des Zweiten Bildungsweges durch die
Hans-Böckler-Stiftung

Informationen zur Förderung eines Hochschulstudiums erhalten Sie unter
www.boeckler.de oder Sie wenden Sich an den Vertrauensdozenten unserer Schule.

Sind Sie gesellschaftspolitisch engagiert? Erbringen Sie du gute Leistungen in der Schule? Suchen Sie eine Möglichkeit, sich mit anderen Menschen des Zweiten Bildungsweges auszutauschen und eine finanzielle Unterstützung der Schulzeit?

Die Hans-Böckler-Stiftung (www.boeckler.de), das Mitbestimmungs-, Forschungs- und Studienförderungswerk des Deutschen Gewerkschaftsbundes, vergibt Stipendien an motivierte und leistungsstarke Studierende des Zweiten Bildungswegs, die sich gesellschaftlich engagieren.

Wer gute Leistungen in der Schule erbringt und zudem gesellschaftspolitisches Engagement in Gewerkschaften, Verbänden, Initiativen, Jugendorganisationen, Parteien, Kirchen oder in der Schulpolitik (Studierendenvertretung) zeigt, der hat gute Chancen ein Stipendium zu erhalten.

Die ideelle Förderung besteht aus einem umfangreichen Angebot von Seminaren zu aktuellen politischen Fragen sowie die Möglichkeit der Teilnahme an Sprachkursen oder die Durchführung praxisorientierter Workshops etc.

Als Studierender des Zweiten Bildungsweges gilt, wer sein Abitur – nicht jedoch die Fachhochschulreife – nach einer Berufsausbildung oder dreijähriger Berufstätigkeit nachholt. Auch diese Studierenden können von der Hans-Böckler-Stiftung ein Stipendium bekommen, wenn sie die üblichen Kriterien der Stiftung erfüllen.

Normalerweise wird der Zweite Bildungsweg durch ein elternunabhängiges BAföG gefördert, allerdings beim Abendgymnasium erst nach dem vierten Semester. Wenn jemand Schüler-BAföG erhält, stockt die Stiftung diesen Betrag auf den Satz für Studenten auf und gewährt zusätzlich das Büchergeld in Höhe von derzeit 300,00 € monatlich. Wer aus Altersgründen keinen BAföG-Anspruch hat, kann von der Hans-Böckler-Stiftung ein Vollstipendium erhalten. Wer allerdings zu Beginn bereits 35 Jahre und älter ist, kann nur in begründeten Ausnahmefällen gefördert werden.

Wie kann ich mich bewerben?

Bewerbungen sind sowohl im „Gewerkschaftlichen Verfahren“ sowie im „Ergänzenden Auswahlverfahren“ möglich. Wer Gewerkschaftsmitglied ist, bewirbt sich über das „Gewerkschaftliche Verfahren“ und wer (noch) nicht Gewerkschaftsmitglied ist über das „Ergänzende Auswahlverfahren“.

Die Hans-Böckler-Stiftung fördert insbesondere Bewerberinnen und Bewerber mit Berufserfahrung.

Zwingend ist der Nachweis gesellschaflichen Engagements!

> Infobroschüre als PDF-Datei (externer Link)
> Hans-Böckler-Stiftung: www.boeckler.de

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte persönlich an den
Vertrauensdozenten der Hans-Böckler-Stiftung
Herrn Dr. Torsten Menkhaus, StD