Der wichtigste Unterschied zu den verschiedenen Formen des Unterrichts im Abendgymnasium ist zunächst die Stundentafel von 30 Wochenstunden. Für eine Aufnahme gelten im übrigen die gleichen Voraussetzungen wie für das Abendgymnasium (Aufnahmevorraussetzungen).
Die Stundentafel führt in der Praxis dazu, dass die Kollegiaten bei Eintritt in das Kolleg für berufserfahrene Erwachsene ihren Beruf zunächst aufgeben. Bei Besuch dieser „Vollzeit-Einrichtung“ haben die Studierenden ab dem 1. Semester Anspruch auf eine Ausbildungshilfe nach dem Bundesausbildungs- förderungs-Gesetz (BAföG).
Das Kolleg existiert seit 1997 und findet vormittags statt. Im Rahmen der höheren Stundenzahl können im Kolleg Kernfächer mit einem höheren Stundendeputat unterrichtet und Fächer angeboten werden, die im Abendgymnasium wegen der fehlenden Stunden nicht im Stundenplan untergebracht werden können; dazu gehört z. B. der Kunstunterricht, der von den Studierenden als Bereicherung des Angebotes empfunden wird.
Kernunterrichtszeiten: Montags bis freitags in der Zeit von 8.10 – 14.30 Uhr
Die Ferien richten sich nach der Ferienordnung für allgemeinbildende Schulen.
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